Mittwoch, 23. September 2009

Verwendung des ® – Zeichens ohne Markeneintragung wettbewerbswidrig

Verwendet ein Unternehmen in der Werbung eine Bezeichnung zusammen mit dem Zusatz „®“ obwohl es für den betreffenden Begriff überhaupt keine Markenrechte hat, so ist dies regelmäßig eine wettbewerbsrechtliche Irreführung.

Dies entschied der BGH mit Urteil vom 26.02.2009 (Az. I ZR 219/06) im Falle eines Unternehmens, das die Bezeichnung „Thermoroll®“ in seiner Werbung benutzt, ohne Inhaber einer solchen Marke zu sein oder zumindest aufgrund eines Lizenzvertrages zur Nutzung einer solchen Marke berechtigt zu sein.

Bei der Verwendung des ®-Zeichen erwartet nach Ansicht der Richter die angesprochen Zielgruppe, dass der betreffende Begriff auch als Marke für den Verwender eingetragen ist oder der Verwender mit dem Markeninhaber einen Vertrag über die Nutzung geschlossen hat. Lediglich sehr geringe Abweichungen des genutzten Begriffs von einer eingetragenen Marke sollen aus Sicht des BGH unschädlich sein, wenn z.B. ein Buchstabe hinzugefügt oder verdoppelt wird, ohne dass dies Einfluss auf die Aussprache oder eine begriffliche Bedeutung hat. In dem entschiedenen Fall war diese Grenze durch eine Abwandlung von „Termorol“ in „Thermoroll“ jedoch bereits überschritten.

Grundsätzlich ist in Deutschland die Kennzeichnung von Marken mit dem ®-Zeichen rechtlich nicht erforderlich, da die Markeneintragung allein für den Schutz ausreicht. Wenn dieses Zeichen aber verwendet werden soll, dann sollte sichergestellt sein, dass die entsprechende Marke auch tatsächlich für die jeweiligen Waren und Dienstleistungen eingetragen ist.

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